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Satzung
der Altpfadfindergilde "Schibbahner Pättschessoecker"
Inhalt
Artikel I. Präambel
Artikel II. Ziele
und Zweck der Gilde
Artikel III. Kluft
Artikel IV. Gesetz und
Versprechen
Artikel V. Mitgliedschaft
Artikel VI. Organe5
Artikel VII. Mitgliederversammlung
Artikel VIII. Vorstand
Artikel IX. Finanzen
Artikel X. Satzungsänderungen
Artikel XI. Auflösung der
Gilde
Artikel XII. Niederschrift der
Beschlüsse
Artikel I. Präambel
Die Altpfadfindergilde
"Schibbahner Pättschessoecker" ist ein Zusammenschluß erwachsener Menschen,
die dem Pfadfindertum nahe stehen.
Die Gilde ist
parteipolitisch und konfessionell neutral und bekennt sich zum Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland.
Der Sitz der Gilde ist
Schiefbahn (Stadt Willich) / NW, eine überregionale Mitgliedschaft und überregionale
Aktivitäten sind jedoch möglich und gewollt.
Die in dieser Satzung
verwendeten Bezeichnungen beziehen sich sowohl auf das weibliche als auch auf das
männliche Geschlecht.
Die Gilde erstrebt
durch...
die Pflege der Freundschaft
die Förderung der
internationalen Verständigung
Wahrung der Toleranz
Unterstützung der aktiven
Pfadfinderarbeit
den Einsatz für soziale
Aufgaben zum öffentlichen Wohle
bei ihren Mitgliedern
den Geist des Pfadfinderversprechens und der Pfadfindergesetze lebendig zu erhalten.
Aus
dem Willen zur Mitarbeit im Dachverband erkennt die Gilde die Satzung des Verbandes
Deutscher Altpfadfindergilden e.V. VDAPG an. Mitglieder der Gilde sind über
den VDAPG auch Mitglieder in der International Scout and Guide Fellowship (ISGF).
Die Mitglieder
betätigen sich besonders in der
·
Förderung des Pfadfindertums in ihren Wohnorten / Regionen.
·
Pflege und Weiterentwicklung pfadfinderischer Kenntnisse und Fähigkeiten
und deren Weitergabe an aktive Pfadfinder und Leiter.
·
Förderung von internationalen Kontakten.
·
Förderung von Zusammenarbeit verschiedener Bünde.
Die Mitglieder der
Gilde erkennen die Bedeutung der Pfadfinderkluft an und tragen ihre Kluft nach der
Kluftordnung der Gilde (siehe Anhang).
Die Mitglieder der
Gilde leben nach den 10 Pfadfindergeboten Baden-Powells sowie nach den Geboten des
VDAPG die da lauten:
Wir sind
·
Teil einer weltweiten Gemeinschaft von Erwachsenen, die eine Lebensform
bejahen, die in den Grundwerten des Pfadfindertums ihre Basis hat.
Wir wollen
·
unsere Begabungen und Fähigkeiten entwickeln, nützen und in den Dienst der
Gemeinschaft stellen.
·
im Sinne des Glaubens den Weg zu Gott suchen und die Religion des Anderen zu
achten.
·
Toleranz üben, den Mitmenschen achten, verstehen und ihm zu helfen
versuchen.
·
die Freiheit des Einzelnen und der Gemeinschaft achten, solange nicht
Freiheiten und Rechte anderer geschmälert werden.
·
unser Bekenntnis zu unserem Land und unser demokratisches Verständnis
stärker verwirklichen.
·
nicht nur Anteil nehmen an Kultur, sondern sie auch fördern und aktiv
mitgestalten.
·
alle Bereiche der Natur schützen und wahren und die Zerstörung der Umwelt
verhindern helfen.
·
die Pfadfinderbewegung nach besten Kräften fördern.
Ich verspreche bei
meiner Ehre als Altpfadfinder, im Geist des weltumspannenden und völkerverbindenden
Pfadfindertums, mich jederzeit für die Erfüllung der Pfadfindergebote nach Sir Robert
Baden-Powell und nach den Geboten des VDAPG einzusetzen.
(1) Mitglied
der Gilde kann jeder Pfadfinder oder Nichtpfadfinder werden, sofern er die Ziele des
Pfadfindertums (WOSM und WAGGS) sowie diese Satzung anerkennt und Volljährig ist.
(2) Der
Beitritt zur Gilde wird schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt.
(3) Über
die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Eine Ablehnung kann ohne Angaben von Gründen
erfolgen.
(4) Zur
Aufnahme in die Gilde wird das Gildenversprechen (s.o.) vor der Gilde abgelegt. Der
Gildensprecher, oder sein Vertreter nimmt das Versprechen ab.
(5) Die
Mitgliedschaft endet durch:
·
Austritt: Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt
schriftlich gegenüber dem Vorstand unter Abgabe der Verbandsabzeichen / -ausweis.
·
Ausschluß: Die Mitgliederversammlung kann ein
Mitglied ausschließen, wenn grobe Verstöße gegen die Gemeinschaft der Gilde vorliegen.
Dazu zählt auch ein Beitragsrückstand von mehr als einem Jahr.
Die Organe der Gilde sind die
Mitgliederversammlung und der Vorstand.
(3) Auf
Antrag von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder muß der Vorstand eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Die Einladungsfrist beträgt ebenfalls
mindestens vier Wochen.
(4) Die
Mitgliederversammlung ist beschlussfähig wenn fristgerecht eingeladen wurde und
mindestens zwei Drittel der Mitglieder zur Abstimmung anwesend sind.
(5) Die
Mitgliederversammlung
·
Wählt den Vorstand auf 2 Jahre.
·
Wählt zwei Kassenprüfer auf 2 Jahre.
·
Entscheidet über die Entlastung des Schatzmeister und des Vorstandes.
·
Entscheidet über Satzungsänderungen.
·
Entscheidet über Anträge, die ihr vorgelegt werden.
·
Entscheidet über den Ausschluß eines Mitgliedes.
·
Beschließt die Höhe des Jahresbeitrages.
·
Beschließt die Verwendung des Finanzüberschusses.
·
Entscheidet über die Auflösung der Gilde.
(6) Anträge
an die Mitgliederversammlung sind spätestens bis unmittelbar zum Beginn schriftlich dem
Vorstand einzureichen, sofern diese Satzung nichts anderes bestimmt. Jedes Mitglied der
Gilde ist zur Antragstellung berechtigt.
(7) Entscheidungen
der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder getroffen falls diese Satzung nichts anderes vorsieht. Die Wahlen zum Vorstand
finden geheim statt. Alle anderen Abstimmungen sind offen, sofern nicht mindestens ein
stimmberechtigtes Mitglieder eine geheime oder schriftliche Wahl wünscht. Die
Mitgliederversammlung bestimmt zu Beginn einen Versammlungsleiter und einen
Protokollführer.
Der Vorstand der Gilde
besteht aus dem
·
Gildensprecher
·
stellvertretenden Gildensprecher
·
Schriftführer
·
Schatzmeister
Er wird von der
Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Der
Vorstand regelt die Belange der Gilde, vertritt die Gilde gegenüber dem VDAPG, Behörden
und der Öffentlichkeit (Pressearbeit). Er entsendet nach eigener Beschlußfassung die
Delegierten zu den Generalversammlungen des Verbandes. Er ist für die Aufnahme neuer
Mitglieder zuständig und lädt zur Mitgliederversammlung ein.
Der
auf der Mitgliederversammlung festgelegte Jahresbeitrag ist innerhalb von zwei Monaten
nach der Mitgliederversammlung an den Schatzmeister der Gilde zu zahlen.
Der nach Abzug der
Kosten und Verpflichtungen verbleibende Betrag wird im Sinne der Zielsetzung der Gilde /
Beschlüsse der Mitgliederversammlung verwendet.
Änderungen dieser
Satzung bedürfen der Zustimmung von 2/3 der auf der Mitgliederversammlung anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder. Die Anträge zur Satzungsänderung müssen den Mitgliedern
mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sein.
Die
Mitgliederversammlung kann, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder anwesend sind, die
Auflösung der Gilde mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten
Mitgliedern beschließen. Das Vermögen fällt sofort dem VDAPG zu.
Über die Beschlüsse
der Mitgliederversammlung und der Vorstandssitzungen sind Niederschriften zu fertigen und
vom Versammlungsleiter und einem weiteren Mitglied zu unterschreiben |